§1 Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen von COMPUTERLINKS erfolgen ausschliesslich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob die Geschäftsbeziehung mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt ist. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller die Geltung dieser Bedingungen an. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Bedingungen der Hersteller wird ergänzend verwiesen. Entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen COMPUTERLINKS und dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§2 Vertragsschluss / Beschaffenheit
Angebote von COMPUTERLINKS sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, stets als unverbindliche Offerte zu verstehen. COMPUTERLINKS kann eine Bestellung innert zwei Wochen annehmen und eine Auftragsbestätigung zustellen. Der Besteller muss diese aufmerksam prüfen. Für die Beschaffenheit der Ware oder der Dienstleistung sind die Angaben im Angebot oder der Auftragsbestätigung massgebend.
COMPUTERLINKS ist berechtigt, Änderungen vorzunehmen, soweit das Produkt oder die Dienstleistungen dadurch gleichwertig bleiben.
§3 Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preisen verrechnet. Diese beinhalten keine Versand-, Versicherungs- und Installationskosten sowie Steuern; diese Kosten werden gesondert berechnet. COMPUTERLINKS behält sich vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis sofort bar zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist COMPUTERLINKS berechtigt, Verzugszinse von 5 % geltend zu machen. COMPUTERLINKS behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
Der Besteller verzichtet auf das Recht zur Verrechnung von Gegenforderungen, soweit solche nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von COMPUTERLINKS anerkannt sind.
§4 Lieferung
Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Werk COMPUTERLINKS - oder im Falle direkt Lieferungen ab Lager des Herstellers, oder einer mit COMPUTERLINKS verbundenen Gesellschaft, d.h. ex works (Incoterms 2000).
Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. COMPUTERLINKS ist zu Teillieferungen berechtigt.
Jegliche Haftung von COMPUTERLINKS für verspätete Lieferung der Produkte ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Verzögert sich eine Lieferung infolge höherer Gewalt, fehlender Zulieferung von Komponenten durch Dritte, staatlicher Vorschriften, Betriebsstörungen, etc. um mehr als 2 Monate, ist jeder Vertragspartner berechtigt, entschädigungsfrei vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Besteller alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen.
§5 Eigentumsvorbehalt
COMPUTERLINKS ist berechtigt, bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises einen Eigentumsvorbehalt nach den gesetzlichen Bestimmungen eintragen zu lassen.
§6 Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen gemäss Lieferung ex works (Incoterms 2000) an den Besteller über.
§7 Gewährleistung
Der Besteller muss die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Die Garantiefrist beträgt, soweit nicht abweichend vereinbart, 12 Monate ab Lieferung. Soweit COMPUTERLINKS aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmt, so sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle vom Besteller getragen.
COMPUTERLINKS gewährleistet, dass die Ware frei von Herstellungs- und Materialmängeln ist. COMPUTERLINKS haftet jedoch insbesondere nicht für:
• Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Besteller oder einen von ihm beauftragten Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch den Besteller oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
• die Geeignetheit der Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck;
• integrierte Produkte Dritter;
• Leistungen, die den Vorgaben des Bestellers entsprechend erbracht wurden.
Im Fall einer berechtigten Reklamation ist COMPUTERLINKS nach ihrer Wahl zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstands oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Ist die Reklamation dagegen nicht berechtigt oder die Rücksendung unvollständig, ist COMPUTERLINKS berechtigt, hierfür Ersatz der daraus resultierenden Kosten, mindestens aber eine Pauschale von Fr. 150.-, zu verrechnen.
§8 Haftung
COMPUTERLINKS haftet weder für über die obenerwähnten Leistungen hinausgehende Ansprüche noch indirekten Schaden oder Folgeschaden. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für Hilfspersonen von COMPUTERLINKS.
Der Ausschluss gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens COMPUTERLINKS beruht. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
§9 Software
Für von COMPUTERLINKS mitgelieferte, nicht von ihr selbst hergestellte Software gilt das Urheberrechtsgesetz und ggf. die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Der Besteller erklärt ausdrücklich, diese anzuerkennen. COMPUTERLINKS haftet nicht für durch verzögerten E-Mailversand der Software verursachte Schäden inklusive Folgeschäden, es sei denn, diese beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens COMPUTERLINKS.
§10 Export
Die gelieferte Ware enthält allenfalls Bestandteile oder Technologien, welche Exportrestriktionen unterworfen sind. Der Besteller verpflichtet sich, diese abzuklären und zu beachten.
§11 Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§12 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von COMPUTERLINKS und dem Besteller aus zwischen diesen abgeschlossenen Verträgen ist Ostermundigen/Schweiz.
§13 Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) und von Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts (namentlich des IPRG), welche auf ausländisches Recht verweisen. Geht es in einem konkreten Fall um die Verletzung von Immaterialgüterrechten, an denen COMPUTERLINKS Rechte besitzt, behält sich COMPUTERLINKS vor, Massnahmen auch nach Massgabe des Rechts desjenigen Landes, in welchem der Besteller domiziliert ist oder in welchem der Besteller die Verletzungshandlungen vornimmt, zu treffen oder treffen zu lassen, um ihre Immaterialgüterrechte zu schützen.
§14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Ostermundigen/Schweiz. Vorbehalten bleiben zwingende oder teilzwingende Gerichtsstandsvorschriften des Konsumentenrechts.
§15 Verschiedenes
COMPUTERLINKS ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterlieferanten erbringen zu lassen.
Der Besteller ist nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.
§16 Professional Services
Für die von COMPUTERLINKS angebotenen Professional Services gelten zusätzlich zu diesen AGB die unter www.computerlinks.de abrufbaren AGB des Konzerns mit Ausnahme von §12 derselben. Die Professional Services unterstehen schweizerischem Recht gemäss §13 hiervor. Es gilt somit das schweizerische Obligationenrecht (Auftrags- und Werkvertragsrecht gemäss Art. 363 ff. OR und Art. 394 ff. OR) anstatt das deutsche Dienst- und Werkvertragsrecht;
ebenso gilt das schweizerischen Produktehaftpflichtgesetz und das schweizerische Datenschutzgesetz anstelle der entsprechenden deutschen Gesetze. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand bezüglich der Professional Services ist Ostermundigen/Schweiz gemäss §12 und 14 der vorliegenden AGB.
Stand: 30.06.2009
COMPUTERLINKS - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Professional Services
§ 1 Geltungsbereich
Alle Leistungen von COMPUTERLINKS i.R.d. Professional Services erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt COMPUTERLINKS nicht an, es sei denn, COMPUTERLINKS hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die COMPUTERLINKS-AGB gelten auch dann, wenn COMPUTERLINKS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und COMPUTERLINKS (i.F. „Servicevertrag“ genannt) kommt zustande durch die Annahme des von COMPUTERLINKS jeweils schriftlich an den Kunden übersandten Angebotes für ein spezielles Produkt an einem speziellen Produktstandort. Die Annahmefrist beträgt 14 Tage.
§ 3 Leistungen im Rahmen des Premium Support Services
1. Art u. Umfang der Leistungen der COMPUTERLINKS i.R.d. Servicevertrages ergeben sich abschließend aus dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen „Premium Support Guide“ und diesen AGB. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt COMPUTERLINKS keine Funktions-, Verfügbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantien.
2. Leistungen iR. eines Dienstvertrages: Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen von COMPUTERLINKS (mit Ausnahme der in nachfolgender Ziff. 3 genannten) dem Dienstvertragsrecht i.S.d. §§ 611 ff. BGB. Im Rahmen des Servicevertrages unternimmt COMPUTERLINKS alle aus kaufmännischer Sicht angemessenen Bemühungen, um den vom Kunden vertragsgemäß erbetenen Service/Support auf professionelle, fachgerechte Weise zu erbringen. Einen Erfolg dieser Bemühungen schuldet COMPUTERLINKS nicht.
3. Leistungen i.R. eines Werkvertrages: Im Rahmen der Option „Techniker vor Ort“ schuldet COMPUTERLINKS den erfolgreichen Austausch eines defekten Hardwaregerätes gegen ein funktionsfähiges wie im „Premium Support Guide“ beschrieben. Eine weitergehende Verpflichtung hat COMPUTERLINKS nicht.
§ 4 Gewährleistung
1. Diese AGB oder der Servicevertrag beeinträchtigen nicht die dem Kunden aufgrund eines Kaufvertrages mit COMPUTERLINKS gegebenenfalls zustehenden Gewährleistungsansprüche und nicht die i.R.d. gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen hierzu geltenden wechselseitigen Rechte und Pflichten.
2. I.R.d. werkvertraglichen Leistungen gilt für die sich hieraus gegebenenfalls ergebenden Gewährleistungsansprüche: COMPUTERLINKS erbringt etwaige werkvertragliche Leistungen nach dem Stand der Technik. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr. Die Gewährleistungsfristen beginnen mit der Fertigstellung der Arbeiten durch COMPUTERLINKS.
3. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von COMPUTERLINKS, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
4. Die Vorschriften des ProdHaftG bleiben unberührt.
§ 5 Haftung
1. Weitergehende Ansprüche des Kunden als in §§ 3, 4 genannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Haftung von COMPUTERLINKS ist im Übrigen in jedem Fall auf den vertragsgemäß geschuldeten Supportpreis für ein Jahr beschränkt.
2. Eine Haftung für Folgeschäden jedweder Art und indirekte Schäden (entgangener Gewinn, Datenverlust, sonstige Vermögensschäden usw.) ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss und die o.a. Haftungsbeschränkung auf den Supportpreis gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens COMPUTERLINKS beruht oder COMPUTERLINKS grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, deren Zweck die Absicherung des Auftraggebers gegen die geltend gemachten Schäden war. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet COMPUTERLINKS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von COMPUTERLINKS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
3. Eine Haftung nach dem ProdHaftG bleibt von vorstehendem unberührt.
4. Allgemeine Risiken wie Virenbefall oder Zugriff von Dritten auf die IT-Infrastruktur trägt der Kunde, soweit COMPUTERLINKS nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der eigenen Verkehrssicherungspflichten vorzuwerfen ist.
§ 6 Leistungshindernisse
1. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von COMPUTERLINKS liegende und von COMPUTERLINKS nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Virenbefall, Naturkatastrophen, Handlungen Dritter, Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes oder Arbeitskämpfe entbinden COMPUTERLINKS für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Die Haftung ist insoweit ausgeschlossen. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde von COMPUTERLINKS unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt entsprechend, wenn die dort genannten Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von COMPUTERLINKS eintreten.
2. Sofern COMPUTERLINKS für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und die sie zur Zeit der Störung nicht im Lager hat, ist COMPUTERLINKS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit COMPUTERLINKS von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird, sofern COMPUTERLINKS die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat oder COMPUTERLINKS die notwendigen Produkte trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur zu unzumutbar Konditionen beschaffen kann. COMPUTERLINKS wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und dem Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen (anteilig) erstatten.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde wird COMPUTERLINKS bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen soweit erforderlich und zweckdienlich unterstützen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche gegebenenfalls auszutauschenden Teile frei von außen zugänglich sind.
§ 8 Datenschutz
Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass COMPUTERLINKS als Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet. COMPUTERLINKS ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht. COMPUTERLINKS hat Mitarbeiter und Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten. COMPUTERLINKS ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offen zu legen soweit sie sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.
§ 9 Datensicherheit
1. COMPUTERLINKS ist stets bemüht, die ihr überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden, eine Haftung wird auch insoweit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.
2. COMPUTERLINKS setzt es als unbedingt erforderlich voraus, dass beim Kunden eine jederzeit funktionsfähige arbeitstägliche Datensicherung vorliegt. Die Durchführung und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datensicherung obliegt ausschließlich dem Kunden, es sei denn, COMPUTERLINKS hat sich hierzu ausdrücklich schriftlich verpflichtet. Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen COMPUTERLINKS für den Verlust von Daten sind ausgeschlossen.
§ 10 Versand/Gefahrübergang
Die Versendung von Ware erfolgt ab Lager COMPUTERLINKS. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Kunden über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.
§ 11 Geheimhaltung
1. COMPUTERLINKS erkennt an, dass sie auf Grund der hierunter bestehenden Beziehung zum Kunden Zugriff auf bestimmte Informationen und Materialien hat, die der Kunde als vertraulich ansieht und die von substantiellem Wert für den Kunden sind. COMPUTERLINKS ist damit einverstanden, dass sie keine derartige Information, die ihr vom Kunden offen gelegt wird, auf irgendeine Weise und Art zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil oder zum Vorteil einer dritten Partei nutzt, noch irgendeiner dritten unbefugten Partei offen legt. COMPUTERLINKS darf lediglich vertrauliche Informationen COMPUTERLINKS-Mitarbeitern oder befugten Lieferanten offen legen, die (a) direkt in die Ausführung dieser Vereinbarung mit einbezogen sind; und (b) die auf die geschützte Natur der Information aufmerksam gemacht wurden und die einer vertraglichen Beschränkung über die Nicht-Offenlegung und der ordnungsgemäßen Behandlung der vertraulichen Information des Kunden unterliegen. COMPUTERLINKS muss zu jeder Zeit solche Informationen in derselben Art und im selben Ausmaß vertraulich behandeln, wie COMPUTERLINKS ihre eigenen vertraulichen und geschützten Informationen derselben Art oder ähnlichen Natur schützen. Auf Anfrage von COMPUTERLINKS hat der Kunde Anweisungen zu geben, ob er eine bestimmte Information oder Materialien als vertraulich ansieht.
2. COMPUTERLINKS darf keine technische Beschreibung der Produkte veröffentlichen, die über die Beschreibung des Kunden hinausgeht. Für den Fall der Beendigung oder des Ablaufs der Vereinbarung wird COMPUTERLINKS keine vertraulichen Informationen des Kunden verwenden oder offen legen, und COMPUTERLINKS wird keine Produkte herstellen oder herstellen lassen, indem vertrauliche Informationen des Kunden verwertet werden.
3. Diese Bestimmungen des Abschnittes Geheimhaltung finden keine Anwendung auf Informationen die der Öffentlichkeit auf anderer Weise als durch die Verletzung dieser Vereinbarung oder einer anderen Verpflichtung zugänglich gemacht wurden (oder werden) oder die schon vor der Offenlegung durch den Kunden im Besitz von COMPUTERLINKS waren oder selbständig von COMPUTERLINKS erlangt wurden, unter Umständen, unter denen es COMPUTERLINKS freisteht, sie offen zu legen; oder die belanglos oder offensichtlich sind.
§ 12 Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von COMPUTERLINKS anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und eines Leistungsverweigerungsrechtes ist der Kunde nicht befugt.
§ 13 Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 Inhalt und Schriftformerfordernis
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Abschluss des schriftlichen Vertrages getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle Änderungen und Ergänzungen des schriftlich geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, was auch für dieses Schriftformerfordernis gilt. Der schriftlich geschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten von COMPUTERLINKS dar.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von COMPUTERLINKS und dem Kunden aus zwischen diesen abgeschlossenen Verträgen ist München. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist München, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Stand: 01.05.2008